AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Yachtcharter und Flottille

(AGB für Mitsegel-Reisen und die Leistung des Skippers hier)

Vertragspartner

Der Chartervertrag wird zwischen der Charterfirma (Vercharterer) und dem Charterer unter Vermittlung der Korfu-Segeln.de Inh. Mathias Fege (Agentur) geschlossen. Korfu-Segeln.de Inh. Mathias Fege tätigt als Agentur ausschließlich Geschäfte im fremden Namen und auf fremde Rechnung und ist befugt für die vertreteten Unternehmen Charterverträge zu unterzeichnen und Zahlungen entgegenzunehmen.

Zahlung und Kaution

Die Anzahlung des im Vertrag genannten Charterpreises ist innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsschluss fällig, der Rest 6 Wochen vor Törnbeginn. Werden die Zahlungen nach Mahnung nicht geleistet, behält sich der Vercharterer und die Agentur das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen.

Rücktritt des Charterers vor Törnbeginn

Kann der Charterer den Charter nicht antreten, so teilt er dies unverzüglich mit. Bei Rücktritten bis zum Termin der Restzahlung (im Vertrag angegeben) wird die Anzahlung des im Vertrag genannten Charterpreises fällig. Erfolgt die Absage nach dem Termin der Restzahlung, ist der gesamte Charterpreis zu zahlen. Gelingt eine Ersatzcharter zu denselben Konditionen, so erhält der Charterer seine Zahlungen abzüglich entstandener Handlingkosten in Höhe von mind. 20 % des Charterpreises zurück. Erfolgt die Ersatzcharter zu geringeren Konditionen, ist die Differenz ebenfalls vom Charterer zu tragen. Es wird dem Charterer dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Versicherung und Kaution

Die Yacht ist haftpflicht- und kaskoversichert. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall entspricht der hinterlegten Kaution. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Charterer zu tragen. Die hinterlegte Kaution wird bei mangelfreier Rückgabe und nach Vorlage des Tauchberichts nach Charterende zurückerstattet. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Der Charterer erhält eine schriftliche Kautionsabrechnung. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages und können auf Wunsch angefordert werden. Eine Kopie der Versicherungsbedingungen befindet sich an Bord. Der Versicherungsnehmer hat das Verhalten der Charterbesatzung nicht zu vertreten. Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Charterbesatzung sind mitversichert. Die Versicherer haben in solchen Fällen ein Regress-Recht gegen die Charterer. Der Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.

Verhalten im Schadensfall

Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen ist unverzüglich der Vercharterer telefonisch zu informieren. Beim Schaden am Schiff oder an Personen fertigt der Charterer eine schriftliche Niederschrift darüber an und sorgt für Bestätigung des Hafenmeisters (oder des Arztes bzw. der Polizei). Der Charterer ist verpflichtet, dem Vercharterer und der Versicherung sämtliche Auskünfte zu einem möglichen Schadensfall zu erteilen. Ein schriftlicher Schadensbericht ist anzufertigen. Eine Weigerung kann zu Regressansprüchen gegen den Charterer seitens des Vercharterers und/oder der Versicherung führen.

Kenntnisse und Pflichten des Charterers (bzw. Schiffsführers)

Der Charterer / Schiffsführer erklärt ausdrücklich:

1. Sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Fahrtgebietes eingehend zu informieren, wie z.B. Strömungen, Wassertiefen und starke Winde

2. Im Besitz von gültigen Befähigungsnachweisen (SBF-See oder höher, Funksprechzeugnis für das ggf. an Bord verbaute Funkgerät) zu sein und diese während des Törns mitzuführen.

3. Die nautischen und seemännischen Kenntnisse zum Befahren des vorgesehenen Seegebietes zu haben.

4. Das jeweilige Seegebiet des Vercharterers nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vercharterers zu verlassen.

5. Die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrung in der Führung der gecharterten Yacht zu besitzen.

6. Die gesetzlichen Bestimmungen eines Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen.

7. Keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.

8. Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, als sei es sein Eigentum.

9. Die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten.

10. Das Logbuch in der gesetzlich vorgesehenen Form zu führen.

11. Nur nach Rücksprache an Regatten oder anderen sportlichen Wettkämpfen teilzunehmen.

12. Nur nach Rücksprache die Yacht für Ausbildungsfahrten oder einen Kojencharter zu verwenden.

13. Haustiere nur nach Rücksprache mitzubringen.

14. Im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen die Yacht immer mit der eigenen Leine abschleppen zu lassen und keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen.

15. Bei angesagten Windstärken ab 7 Bft. den schützenden Hafen nicht zu verlassen.

16. Eine Salonbelegung nur nach Rücksprache vorzunehmen.

Übergabe der Yacht

Die Yacht wird sauber, segelklar und vollgetankt dem Charterer übergeben. Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar müssen bei Übergabe vom Charterer anhand der Checkliste überprüft werden. Es wird dem Charterer ausdrücklich empfohlen bei Antritt bekannte Mängel dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen und diese schriftlich zu dokumentieren. Die Identität des Charterers muss durch Vorlage von Pass oder Personalausweis gesichert oder festgehalten sein.

Rücktritt und Minderung des Charterpreises

Schäden an der Yacht und der Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zum Rücktritt. Eine Minderung bleibt dem Charterer vorbehalten. Von der Minderung ausgeschlossen sind dem Alter der Yacht entsprechender Verschleiß und Gebrauchsspuren. Kann die gebuchte Yacht zu dem im Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit, verspäteter Rückkehr der Vorcrew, sonstiger Schäden etc.), kann der Vercharterer eine gleich- oder höherwertige Ersatzyacht stellen. Wird die Yacht oder zumindest eine gleichwertige Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag vereinbarten Termin vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer frühestens 48 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten. Über den Charterpreis hinausgehende Ersatzansprüche des Charterers sind ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung des anteiligen Charterpreises für die Zeit, um die das Schiff später übergeben wurde.

Fällt das Flottillen-Leadboot (Segelyacht Zante) aus (technische Defekte etc.) oder können die Leistungen des Skippers zum Führen der Flottille nicht erbracht werden (Krankheit etc.), berührt dies nicht den geschlossenen Chartervertrag. Der Kunde kann das Entgelt zur Flottillenbegleitung zurückfordern oder im gleichen Gegenwert Leistungen wie z.B. Skippertraining erhalten.

Rückgabe der Yacht

Der Charterer hat seinen Törnplan so einzurichten, dass eine vertragsgemäße Rückgabe pünktlich erfolgen kann. Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Verlässt der Charterer die Yacht an einem anderen als dem vereinbarten Ort, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder Land. Eine verspätete Schiffsrückgabe berechtigt den Vercharterer die verlängerte Nutzung sowie alle ihm aus der Verspätung entstandenen Kosten (insb. Ansprüche der Folgecrew) dem Charterer in Rechnung zu stellen. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe der Yacht. Ausgeschlossen sind Verspätungen durch Schäden an der Yacht, die der Charterer nicht zu vertreten hat. Die Yacht wird nach Rückkehr im sauberen, aufgeklarten und voll getankten Zustand zurückgegeben. Sollte die Yacht nicht vollgetankt sein, ist der Vercharterer berechtigt eine Tankpauschale zuzüglich des verbrauchten Treibstoffs zu berechnen. Falls Gas nicht im Charterpreis enthalten ist, ist der Vercharterer berechtigt für jede leere Gasflasche eine Pauschale zu berechnen. Eine Toilettenverstopfung wird mit bis zu 200,- EUR berechnet. Falls die Endreinigung nicht im Charterpreis enthalten ist, ist der Vercharterer berechtigt vor Ort den im Vertrag festgelegten Betrag zu berechnen. Bei übermäßiger Verschmutzung (z.B. durch Haustiere) kann unabhängig davon ein zusätzliches Entgelt erhoben werden.

Reparaturen während des Törns

Die Reparatur von Schäden oder die Beschaffung von Ersatzteilen kann nur nach Rücksprache mit dem Vercharterer veranlasst werden. Auslagen des Charterers für Reparaturen werden vom Vercharterer bei Vorlage einer quittierten Rechnung (ausgestellt auf den Vercharterer) zurückerstattet. Der Ölstand des Motors ist täglich zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors oder Überhitzung durch mangelnde Kühlwasserzufuhr entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Insbesondere darf der Motor bei Schräglage unter Segeln über 10 Grad Krängung nicht benutzt werden, da dieser dann beschädigt wird.

Rechenfehler

Bei offensichtlichen Rechenfehlern bei der Ermittlung des Charterpreises und der gebuchten Extras haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, die Preise gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne das die Rechtswirksamkeit des Vertrages berührt wird.

Haftung

Der Vercharterer haftet dem Charterer nur für Schäden, welche diesem infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vercharterers entstehen, maximal bis zur doppelten Höhe des Charterbetrages. Körperschäden sind vom Haftungsausschluss ausgenommen. Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials wie z. B. Seekarten, Hafenhandbücher, Kompass, Radar, GPSNavigator usw. verursacht werden. Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Charterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung. Der Vercharterer haftet weder für ihn, noch für andere Personen an Bord.

Korfu-Segeln.de Inh. Mathias Fege haftet als Agentur nur für grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtenverstoß bei der Vermittlungsleistung. Die Haftung von Korfu-Segeln.de Inh. Mathias Fege ist auf die Höhe des Törnpreises bzw. Chartergebühr beschränkt.

Gerichtsstand

Bei Ansprüchen gegenüber der Korfu-Segeln.de Inh. Mathias Fege ist griechisches Recht anwendbar und der Gerichtsstand ist Korfu. Bei Ansprüchen gegen über dem Vercharterer ist Gerichtsstand am Sitz des Vercharterers. Das Recht am Sitz des Vercharterers gilt in diesem Fall als vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Leistung des Skippers bei Yachtcharter mit Skipper

Skippers Heuer:

diese richtet sich nach dessen Aufgaben, die von den Auftraggebern verlangt werden. Sie wird pro Tag festgelegt + Verpflegung aus der Bordkasse + An- und Abreisekosten, bei Überführungen auch das benötigte Kartenmaterial. Eine genaue Aufstellung erhalten Sie, wenn Ihre Wünsche und die Skipper Aufgaben vorliegen.

Im Allgemeinen beträgt die Heuer pro Tag 200.- €, wöchentlich 1.200.- €

Kosten geführter Segeltörns:
in den ausgewiesenen Törnkosten sind die Yachtkosten und die Skipperkosten enthalten. Die Preisangaben an den einzelnen Yachten wie hier beinhalten nicht den Skipper-Lohn!

Zusätzliche Kosten (pro Crewmitglied):

  • Hin- und Rückflug / An- und Abfahrtkosten je nach Flugziel/Reiseziel Bahn und Heimatwohnort

  • Fahrtkosten vom Flughafen zum Anlegeplatz und zurück, eine Taxifahrt vom Flughafen Korfu zur Gouvia Marina kostet 25 EUR (Preisangabe ohne Gewähr)

  • Hafen-/Anlegegebühren und Dieseltreibstoff (ca. 10 € pro Person/Woche), einschließlich Beiboot-Nutzung

  • Endreinigung / Charterpaket je nach Yacht

  • Diverse private Versicherungen (Haftpflicht-, Unfall-, Reise-, Krankenversicherung fürs Ausland, Reiserücktrittversicherung usw. je nach Bedarf).

Bettwäsche: ist auf den Yachten im Regelfall vorhanden bzw. im “Charterpaket” inkludiert, ist sie nicht inkludiert wird sie gesondert ausgewiesen

Verpflegung: Die Verpflegungkosten für gemeinsames Frühstück und Mittagessen an Bord, Getränke nach Bedarf und Wünschen (einschließlich Skipper) betragen etwa 10 – 15 € pro Tag und Person. Die Crewmitglieder sorgen selbst für den Einkauf der Lebensmittel, kochen selbst und übernehmen die Küchenarbeiten im Team. Wenn Abendessen an Land gewünscht wird, muss, je nach Ansprüchen, mit 10 – 25 € pro Tag und Person gerechnet werden.

Aufgaben des Skippers:

  • Der Skipper ist für die Führung der Yacht verantwortlich, sowohl, was die Sicherheit an Bord angeht, als auch in seglerischer, navigatorischer und seemännischer Hinsicht.

  • Der Skipper übernimmt die seefahrerische Betreuung der Crew.

  • Der Skipper vermittelt der Crew die wichtigsten Segel- Grundlagen.

  • Der Skipper steht für alle see- und segeltechnischen Fragen zu Verfügung.

  • Der Skipper plant den Törnverlauf und bespricht ihn mit der Crew.

Korfu-Segeln.de Inh. Mathias Fege berät und unterstützt Sie bei folgenden Problemen:

  • Reisebuchungen (Flug/Bahn) und kann durch Sammelbuchungen Sonderkonditionen erhalten

  • Charter von Yacht/Katamaranen zu günstigen Konditionen

  • Check in/Check out

Törn-Ablauf

An- und Abreise: Gehört nicht zum Leistungsumfang. Um Kosten zu sparen, ist es von Vorteil, wenn die Mitsegler Fahrgemeinschaften bilden. Zeitpunkt und Ort der Schiffs-Übernahme und Abgabe wird vor Törn-Beginn bekannt geben.

Ankunftstag: Die Verpflegung wird besorgt und eingekauft, wenn nicht schon mitgebracht.

Sie lernen das Schiff kennen und werden über die Sicherheits-Vorkehrungen an Bord informiert. Die Kojen werden aufgeteilt und bezogen. Der Ablauf des Törns wird geplant und die Route und Startzeit für den nächsten Tag festgelegt. Es wird erwartet, dass Sie bei allen Manövern, An- und Ablegen, Segelsetzen, Steuern, Navigieren, Backschaft selbst Hand mit anlegen. Segel-Kenntnisse sind bei Urlaubs- und Ausbildungs-Törns nicht notwendig. Sie werden vom Skipper ganz individuell unterrichtet und in die Segeltechnik eingeführt.

Die Bordkasse wird angelegt und ein Crewmitglied als Verwalter bestimmt. Jeder Mitsegler (außer der Skipper ) zahlt zu Beginn des Törns in die Bordkasse einen Betrag ein. Daraus werden Diesel, Gas, Wasser, Hafengebühren, Versicherung, Klarierungskosten, Verpflegung inklusive des Skippers, Endreinigung und sonstige Nebenkosten bestritten.
Je nach Revier, Ansprüchen und Wünschen der Mitsegler sind dies erfahrungsgemäß ca. 150.- € pro Person und Woche. Jeder Mitsegler hinterlegt beim Skipper die anteilige Kaution für das Schiff in bar oder mit Scheck.

Ist nach erfolgter Sicherheitseinweisung noch genügend Zeit und alle die Sicherheitsanweisungen verstanden haben wird abgelegt und im folgenden die wichtigsten Regeln erklärt und Verhaltensweisen an Bord und Manöver besprochen.

Bedingungen für die Segeltörns mit der Segelyacht Zante

1.) Mit einer Anmeldung zu einem Segeltörn in schriftlichen Form oder per Email kommt nachfolgende Vereinbarung zwischen dem oder den Teilnehmern und nach einer Annahme durch Korfu-Segeln.de Inh. Mathias Fege (Agentur) und der Fege M – Ehbets J O.E. (Vercharterer) zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

2.) Den Teilnehmern / Auftraggebern ist bekannt, dass es sich bei Segeltörns der unterschiedlichsten Art um eine sportliche Betätigung handelt, die mit einem Strandurlaub oder Hotelaufenthalt nichts zu tun hat. Sie schließen hiermit keinen Beförderungs- oder Pauschalreisevertrag ab. Im Vordergrund steht das gemeinsame sportliche Segeln unter dem Gesichtspunkt guter Seemannschaft. Das Bordleben erfordert von jedem Teilnehmer gegenseitige Rücksichtnahme, Loyalität, Teamgeist, und Kameradschaft. Eine aktive und flexible Teilnahme am Segel- und Törngeschehen wird von jedem Teilnehmer im Rahmen seiner Kenntnisse erwartet. Darunter fallen unter Anderem, die Hilfe beim Ab- und Anlegen, Segelsetzen, Steuern, Navigieren und sonstigen anfallenden seemännischen Arbeiten. Von den Teilnehmern wird ebenfalls erwartet, dass sie die tägliche Verpflegung an Bord übernehmen und sich beim Einkaufen, Kochen, Backen, Abwaschen, Aufräumen abwechseln.

3.) Den Entscheidungen und Weisungen des Schiffsführers / Skippers sind besonders in Bezug auf Sicherheit, seglerischer, navigatorischer und seemännischer Hinsicht Folge zu leisten. Der Skipper ist für die Führung der Yacht verantwortlich. Der Schiffsführer bestimmt bei Bedarf seinen Stellvertreter und weist alle Crew-Mitglieder in die Bedienung der Yacht ein. Er führt auch eine gründliche Sicherheitseinweisung durch.

4.) Jeder Teilnehmer erkennt die seemännischen Gepflogenheiten an, wonach er ein Mitglied der Crew ist und hinsichtlich sämtlicher seemännischer, navigatorischer und sonstiger Angelegenheiten der Schiffsführung der Skipper die alleinige Entscheidungsbefugnis trägt. Jeder Teilnehmer beachtet die Anweisungen des Schiffsführers und informiert den Skipper bez. dessen Stellvertreter oder Wachführer in unklaren oder unsicheren Situationen.

5.) Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Segel-Törn und damit im Zusammenhang stehenden Aktionen teil und ist individuell voll und ganz für sich verantwortlich. Er hat für seine Person die jeweiligen Sicherheitsmaßnamen zu treffen. Der Teilnehmer versichert, dass er mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen kann (wenn nicht, verpflichtet er sich an Deck immer eine Schwimmweste zu tragen), sowie körperlich und geistig in der Lage ist, an dem Segeltörn teilnehmen zu können und keine ansteckende Krankheit hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich das Bordleben nicht nachhaltig zu stören und sich nicht vertragswidrig zu verhalten. Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung nicht daran halten, kann er durch den Skipper ohne Einhaltung einer Frist vom Törn ausgeschlossen werden. Eine sofortige Aufhebung des Vertrages ist auch dann gerechtfertigt , wenn der Teilnehmer den besonderen Anforderungen eines Hochseetörns (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, andauernde Seekrankheit, Mitarbeit bei seemännischen Handhabungen und Manövern, Nichtbefolgung von Anweisungen des Skippers, grobe Verstöße gegen die Bord-Disziplin und die Bord-Kameradschaft nicht entspricht. Die Kündigung erfolgt derart, dass der Skipper den Teilnehmer im nächsten Hafen, von dem eine Rückreise zumutbar ist, vom Schiff weist. Eine Erstattung der bereits bezahlten Kosten besteht in diesem Falle nicht.

6.) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die Yacht sorgsam, pfleglich zu behandeln und mit größter Sorgfalt damit umzugehen. Die Yacht darf nur mit sauberen Straßenschuhen, besser barfuß oder mit Bordschuhen betreten werden und unter Deck herrscht striktes Rauchverbot. Während des Segelns sind alkoholische Getränke aus Sicherheitsgründen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis des Skippers.

7.) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet die maritimen Bestimmungen einzuhalten, den Zollverordnungen, Pass, Visa, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sowie die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes Folge zu leisten. Der Teilnehmer versichert keine illegalen Drogen mit sich zu führen und zu gebrauchen. Für etwaige Verstöße haftet der jeweilige Mitsegler im vollen Umfang. Der Skipper lehnt jegliche Verantwortung und Haftung diesbezüglich ab.

8.) Alle Mitsegler erklären hiermit, dass sie auf jegliche gegenseitige Haftung, Schadens- und Ersatzansprüche für Personen, Gesundheit, Eigentum und Sachschäden, gegen den Schiffsführer und alle anderen Mitsegler verzichten, selbst wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit, Unkenntnis oder durch Außerachtlassen von Anordnungen und gesetzlichen Bestimmungen verursacht wurde. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden eines Geschädigten, die aufgrund Gesetzes Unterhaltsansprüche oder Dienstleistungsansprüche gegen einen Mitsegler haben oder haben können. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf Grund von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlich durch eines oder mehrere Mitsegler verursacht wurden und wenn der Schaden durch eine Haftpflichtversicherung getragen wird. Alle Teilnehmer haften im Rahmen ihrer Kaution und Selbstbeteiligung für Schäden am eigenen Schiff oder für Fremdschäden, die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, gemeinsam zu gleichen Teilen. Schäden am Schiff oder Ausrüstung sowie Fremdschäden, für die ein Teilnehmer nach zivilrechtlichen Vorschriften zu haften hat, sind von diesem nur insoweit zu tragen, als sie nicht durch eine Kasko- oder Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

9.) Die Reiseroute ist freibleibend und ist als Anhaltspunkt zu verstehen. Sie wird unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse, nautischen Gesichtspunkten und guter Seemannschaft vor Törn beginn durch Crew und Skipper gemeinsam entschieden. Davon ausgenommen sind Überführungen und sonstige Törns mit einem vorher festgelegtem Ziel. Ein Segeltörn ist wetterabhängig. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Entschädigungen irgendwelcher Art, falls der Törn wegen schlechter Wetterbedingungen nicht im geplanten Hafen begonnen oder beendet werden kann. Der Skipper ist in eigener Verantwortung berechtigt, nach Einschätzung der seemännischen Fähigkeiten der Crew und insbesondere unter Berücksichtigung der tatsächlich herrschenden Wetter- und Windverhältnisse den Törnablauf jederzeit abzuändern. Es stellt keinen Mangel dar, wenn der Skipper im Hinblick auf widrige Wetter- und Windbedingungen oder im Hinblick gar auf Anweisung der Hafenbehörde nicht ausläuft. Ersatz oder Minderung für deshalb ‘ausgefallene Segeltage’ sind ausgeschlossen. So kann der Skipper an einzelnen Tagen, selbst wenn das Auslaufen möglich wäre, “Hafentage” anordnen, wenn er das für erforderlich hält.

10.) Ist der Törn, wie bei Vertragsabschluss geplant, infolge nicht vorhersehbaren Umstände gefährdet oder undurchführbar, so können die gezahlten Reisekosten nur dann rückerstattet werden, wenn die Yachtchartergesellschaft den Chartervertrag aufhebt und die Yachtkosten zurückbezahlt. Solche schwerwiegende Gründe sind insbesondere: Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Havarien, schweres Wetter, höhere Gewalt, Defekte an der Yacht und Nichterreichen der Teilnehmerzahl. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Der Teilnehmer kann in solch einem Fall keinen Minderungsanspruch geltend machen.

Bei Beschädigung oder plötzlich auftretenden Defekten an der Segelyacht ZANTE, die nicht in einer angemessenen Zeit zu beheben sind, erhalten Sie den Reisepreis für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Sollte ein Schaden durch die Crew entstanden sein, werden Ausfallzeiten aufgrund von Reparaturen in einem solchen Fall nicht ersetzt. Für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden am Schiff oder an Ausrüstungsteilen oder deren Verlust oder Verlust an Außenborder oder Beiboot haften die verantwortlichen Crewmitglieder im vollen Umfang. Lässt sich kein Verursacher/ keine Verursacherin feststellen, haftet die Crew gemeinsam.

Der Schiffsführer ist berechtigt, Mitsegler/Mitseglerinnen, die den Ablauf und/oder den Bordfrieden bzw. die Bordharmonie stören, nach Absprache und Einverständnis der Crew vom Törn gegen Rückzahlung der nicht in Anspruch genommen Leistung auszuschließen. Damit wollen wir Sie und uns vor Randalierern etc. schützen und dies ist sicher in Ihrem Sinn. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer/die Störerin selbst.

11.) Für eine pünktliche Anreise ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Teilnehmer erlauben die Weitergabe ihrer Anschrift bez. Telefonnummer durch Korfu-Segeln.de Inh. Mathias Fege an Mitsegler zur Bildung von Fahrgemeinschaften. Sollten sich aus der verspäteten Anreise eines Mitseglers berechtigten Schadensersatz- bzw. Minderungsansprüche eines oder mehrerer Mitsegler ergeben, so ist der Verursacher zum Ersatz verpflichtet. Korfu-Segeln.de Inh. Mathias Fege haftet nicht für von Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Mitseglern. Einen Anspruch auf eine bestimmte Koje / Kabine besteht nur, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.

12.) Dieser Vertrag schließt einen Ersatzanspruch bei Ausfall von Bordeinrichtungen, die die Sicherheit oder Törnverlauf nicht wesentlich beeinträchtigt aus. Zur Behebung kann von vorher anvisierten Zielen abgewichen werden. Beanstandungen und Reklamationen müssen während des Törns vorgebracht werden, damit die Möglichkeit zur Abhilfe geschaffen wird.

13.) Bei Buchung des Skippers durch eine Gruppe, Verein, Segelschule oder Einzelperson tragen die Auftraggeber bzw. Mitsegler außer dem Skipper sämtliche Törn- und Charterkosten. Dies sind die Kosten für Yacht, Charter, Kaution, Versicherungen, das Honorar für den Skipper und Bordkasse. Korfu-Segeln.de Inh. Mathias Fege kann nach Beauftragung, im Namen des Auftraggebers Yachten chartern, versichern und Verträge abschließen, die dem gemeinsamen Segeltörn dienen.

14.) Bei ausgeschriebenen Törns oder Segelreisen sind die dem jeweiligem Törn zugeordneten Preise je Mitsegler zuzüglich anteilige Bordkasse maßgeblich. Die Kaution wird von den Mitseglern zu gleichen Teilen erbracht und nach Ende des Törns, soweit kein Schaden eingetreten ist, wieder an die Mitsegler erstattet. Die Preise beinhalten die Benützung der Yacht mit allem zum Inventar des Schiffes gehörenden Ausrüstungsgegenständen, sowie eine Haftpflichtversicherung (siehe auch Punkt 8).

15.) Jeder Mitsegler, exklusiv des Skippers, zahlt zu gleichen Teilen in die Bordkasse ein. Aus der Bordkasse werden alle anfallenden Kosten bestritten, wie Treibstoff, Gas, Wasser, Hafengebühren, Klarierungskosten, Getränke und Verpflegung (einschließlich des Skippers), Nebenkosten, Endreinigung, Kosten, die sich aus der Nichterfüllung des Chartervertrags ergeben sowie Kosten im Schadensfall, soweit dafür keine Versicherung eintritt bzw. der Schaden nicht vorsätzlich durch einen Mitsegler verursacht wurde. Die Bordkasse wird von einem vorher bestimmten Mitsegler verwaltet.

16.) Bei Reiserücktritt eines Mitseglers, gleich aus welchem Grunde, zahlt dieser seinen Anteil an den Kosten aus der Bordkasse und Kaution, soweit dafür nicht eine Reise- Rücktrittskosten- Versicherung eintritt. Er kann sich nach vorhergehender Rücksprache mit Korfu-Segeln.de Inh. Mathias Fege durch eine geeignete Ersatzperson vertreten lassen, sofern die vollen Kosten übernommen werden. Bei Nichteignung der Ersatzperson zu dem entsprechenden Törn, kann widersprochen werden. Bei vorzeitiger Abreise oder Abbruch eines Törns durch einen Mitsegler, können dadurch keinerlei Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

17.) Sollte ein Skipper aufgrund von Krankheit, Verletzung oder irgendeinem anderen Grund nicht in der Lage sein den Törn durchzuführen kann er einen Ersatz-Skipper bestimmen, der den Törn übernimmt. Ist dies nicht möglich, bleibt der Regressanspruch auf die Höhe der Heuer (Skipperlohn) begrenzt.

18.) Bei Anmeldung sind 50 % der Kosten und die Restzahlung 45 Tage vor Törn-Beginn auf das Konto von Mathias Fege zu entrichten. Innerhalb der 45 Tage vor Törnbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

19.) Mündlich getroffene Absprachen, die inhaltlich nicht diesem Vertrag entsprechen, bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

 20.) Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Reglungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.

20.) Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsstand ist Ludwigslust. Widerruf und Änderungen dieser Allgemeinen Bedingungen (AGB’s) bleiben vorbehalten.

Korfu-Segeln.de Inh. Mathias Fege Korfu 13.02.2020